| Wahlrecht | Dieser Text beschreibt Wahlrecht. Der untere Text beinhaltet die Wahlrecht Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Wahlrecht Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Wahlrecht fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Wahlrecht möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Wahlrecht Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Wahlrecht beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Wahlrecht. Fragen zu dem Thema Wahlrecht können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Wahlrecht ArtikelDas Wahlrecht der Staatsbürger ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. Das Recht auf Wahlen soll sicherstellen, dass die Souveränität der Bevölkerung gewahrt bleibt.
Es gibt sowohl ein aktives Wahlrecht, als auch ein passives Wahlrecht. Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Menschen mit passivem Wahlrecht gewählt werden. In modernen Demokratien werden beide Rechte meist dem selben Personenkreis gewährt, es kann jedoch in bestimmten Sonderfällen vorkommen, dass die Hürden für die passive Wahlberechtigung höher sind.
Buch-Tipp: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Die neue Handels- und Steuerbilanz Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Die neue Handels- und Steuerbilanz". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet. | |
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl einen zur Wahl stehenden Wahlberechtigten zu wählen.
Buch-Tipp: Frida Kahlo. Frida Kahlo - eine farbige Beschreibung der Welt der mexikanischen Künstlerin Dieses Buch ist sehr angenehm und fliessend zu lesen, so dass man ohne Umschweife in die Welt der Frida Kahlo eintauchen kann. Für jeden, ob Kunststudent oder einfach ca. Leseratte, ist dieses Buch eine realistische Geschichte über eine bedeutende Künstlerin und das... |
| |
In Deutschland wird auf Bundesebene ca. der Bundestag von den Staatsbürgern gewählt, wo grundsätzlich jeder Bundesbürger (Bundesdeutscher und eingebürgerter Ausländer) ab 18 Jahren wählen darf (siehe: Bundestagswahlrecht). Das Mindestalter zur Teilnahme an den Landtagswahlen kann von den Bundesländern geregelt werden.
Buch-Tipp: Grundgesetz Die Beschreibung für das Buch " Grundgesetz" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. |
| |
In Österreich besteht auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts die Möglichkeit an der Wahl
- zu dem Landtag oder
- zu dem Nationalrat oder
- zu dem Bundespräsidenten (§ 4 BPräsWG) teilzunehmen für Personen, die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. (Art. 26/1 B-VG) (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2003)
- zu dem Gemeinderat nach analogen Bestimmungen zu dem Art. 26/1 B-VG teilzunehmen. (Art 95/2 B-VG) Hierbei obliegt die genaue Regelung den Landesgesetzen (siehe dazu Art 117/2 B-VG), wobei die Ausführungen nicht enger gezogen werden dürfen als bei der Landtagswahl (sog. "wahlrechtliches Homogenitätsgebot"). Trotzdem haben einige Bundesländer das kommunale aktive Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt, jedoch bestehen diesbezüglich seitens der Lehrmeinung noch Bedenken.
- zu dem Europaparlament teilzunehmen für Personen, die am Stichtag die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 18. Lj. vollendet haben und gewisse Voraussetzungen erfüllen.(§ 10 EuWO iVm §2 EuWEG)
Bei jeder Wahl ist die Österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung das Wahlrecht ausüben zu dürfen.
Bis 1982 gab es eine bundesweite Wahlpflicht zur Bundespräsidentenwahl, die bis 2004 noch in einzelnen Bundesländern fortbestand.
Buch-Tipp: Handbuch Wahlforschung. Ein einführendes Handbuch Um ausführliche Informationen zum Buch " Handbuch Wahlforschung. Ein einführendes Handbuch" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet. |
| |
Das passive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl, beispielsweise zu dem Deutschen Bundestag, von anderen Wahlberechtigten gewählt zu werden.
Gemäß EU-Vertrag Artikel 19 besitzt jeder Unionsbürger in seinem Gastland das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Europawahlen. Damit können sich EU-Bürger also sowohl in Deutschland wie in Österreich in ein Kommunalparlament oder Kommunalamt wählen lassen.
Rechtskräftig verurteilten Straftätern kann das passive Wahlrecht aberkannt werden. (sog. Ausschließungsgründe) Entsprechende Tatbestände sind zu dem Beispiel Hochverrat und Landesverrat. (näheres siehe jeweils bei den Ländern)===Deutschland===
In Deutschland genießen alle volljährigen Bürger das passive Wahlrecht auf kommunaler und Bundesebene. Auf Landesebene liegt das Alter für die Wählbarkeit in Hessen bei 21 Jahren, in den übrigen Bundesländern bei 18 Jahren.
Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:
- Bundespräsident: Mindestens 40 Jahre alt
- Richter am Bundesverfassungsgericht: Zwischen 40 und 68 Jahre alt
- Landrat: Wechselnde Regelungen in den Bundesländern. In Schleswig-Holstein beispielsweise 27 Jahre am Wahltag.
- Bürgermeister: am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre alt (§46 Gemeindeordnung für Baden - Württemberg, teilweise unterschiedliche Regelungen in anderen Bundesländern)
- Zum Bundeskanzler kann man dagegen schon ab 18 Jahren gewählt werden.
Buch-Tipp: Handbuch zur Aufsichtsratswahl Anleitung AR-Wahl Fuchs/Köstler Eine sehr gute juristische Begleitung für die Organisatoren einer AR-Wahl, ob nachdem MitbestG oder BetrVG 52. Die Erklärungen sind auch für mich als Nichtjuristen sehr verständlich. Mit Unterstützung der Vorgängerauflage konnte ich erstmals 1991 eine AR-Wahl nachdem BetrVG 52, 1993 erstmals nachdem MitbestG... |
| |
In Österreich besteht allgemeines passives Wahlrecht. Grundvoraussetzung für das Passive Wahlrecht ist auch der Besitz des aktiven Wahlrechts.
- zu dem Gemeinderat ab dem vollendeten 19. Lebensjahr. Nichtösterreicher, die sich mehr als 5 Jahre in Österreich aufhalten, bekommen passives Wahlrecht auf kommunaler Ebene zugesprochen.
- zu dem Landtag ab dem vollendeten 19. Lebensjahr,
- zu dem Bundesrat - vom Landtag entsendet, daher ebenso ab dem vollendeten 19. Lj. (Art. 35/1 B-VG)
- zu dem Nationalrat ab dem vollendeten 19.Lebensjahr. (Art. 26/4 B-VG und §41 NRWO)
- zu dem Bundespräsidenten sofern man das Wahlrecht zu dem Nationalrat besitzt und spätestens mit dem Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet hat. (Art 60/3 B-VG)
- zu dem Europaparlament ab dem vollendeten 19.Lebensjahr. (Art. 23a/4 B-VG)
Ausschließungsgründe:
- wer durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer strafbaren Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist. (endet nach 6 Monaten) (§ 22 NRWO und § 3 EuWEG])
- Mitglieder regierender Häuser oder solcher, die ehemals regiert haben (Art. 60/3 B-VG und §6 BPräsWG) - gilt ca. für die Wahl zu dem Bundespräsidenten
- Personen, die in der NS-Zeit bestimmte Tätigkeiten ausgeübt haben (§ 17 iVm § 18/k Verbotsgesetz)
Buch-Tipp: Ich trete an! 10 Erfolgsfaktoren für alle, die gewählt werden wollen Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " Ich trete an! 10 Erfolgsfaktoren für alle, die gewählt werden wollen". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet. |
|
- Das Wahlrecht ist allgemein, wenn es grundsätzlich allen Staatsbürgern, unabhängig von Rasse, Einkommen, Geschlecht,... (von einem bestimmten Mindestalter ab) zusteht.
- Es ist unmittelbar, wenn die Wähler die Abgeordneten ohne eine Zwischenstufe (Wahlmänner) wählen.
- Wahlen sind dann frei, wenn weder in die Aufstellung der Wahlvorschläge, in die Wahlwerbung oder in die Ausübung des ativen oder passiven Wahlrechts von dritter Seite eingegriffen wird. Es muss die Möglichkeit geben, frei aus mehreren Kandidaten oder Parteien auszuwählen, auch die Kandidatenaufstellung muss frei sein.
- Sie sind gleich, wenn jeder Wähler über die gleiche Zahl von Stimmen verfügt und deren "Gewicht" ebenfalls gleich ist (im Unterschied zu einer Aktiengesellschaft, wo die Zahl der Aktien eines Aktionärs die Stimmenzahl bestimmt; beim europäischen Parlament ist die Gewichtung der Stimme eines Bürgers abhängig von seiner Staatsbürgerschaft).
- Geheim sind Wahlen, wenn der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet und unbeeinflusst in einer Wahlkabine selbst ausfüllen und in einem Umschlag in die Wahlurne werfen kann.
Buch-Tipp: Moderner Wahlkampf. Blick hinter die Kulissen Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " Moderner Wahlkampf. Blick hinter die Kulissen". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet. |
| |
Das Wahlrecht ist in dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.
Art. 20 Abs. 2 GG:
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Art. 38 Abs. 1 GG:
- Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und ca. ihrem Gewissen unterworfen.
Buch-Tipp: Online-Wahlen Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " Online-Wahlen". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet. |
| |
Das Wahlrecht hat in Österreich keine mit dem deutschen GG vergleichbare Grundlage. Am ehesten könnte man es noch aus Art. 7 B-VG herauslesen. Dass es sich jedoch um ein Grundgesetz handelt, steht dennoch außer Frage. Nichtzuletzt aufgrund des Art 3, 1.ZP zur EMRK, des Art 138/1/2 EGV sowie Art 8b EGV.
Buch-Tipp: Wahlen und Wahlrecht in Deutschland. Ab 7. Kl. (Lernmaterialien) Eine Beschreibung zum Buch " Wahlen und Wahlrecht in Deutschland. Ab 7. Kl. (Lernmaterialien)" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet. |
Geschichte des Wahlrechts |
Buch-Tipp: Wahlrecht und Parteiensystem. Sehr informativ Dieses Buch von Dieter Nohlen ist für den Bereich der Wahlsysteme unschlagbar. Zu dem einen liegt dies an der gut durchstrukturierten Gliederung. Der Leser wird Schritt für Schritt in diese Thematik eingeführt. Zu dem anderen liegt dies an dem hohen Informationsgehalt. In einem ersten Schritt werden grundlegende Definitionen und Anmerkungen... |
Geschichte des Wahlrechts in England | |
So wie wir die Ursprünge unseres bundesdeutschen Parlamentssystems dem englischen Modell verdanken, so sind auch die Ursprünge unseres Wahlrechts in England zu finden.
Unter Edward I. werden 1295 Ritter und Bürger in offenen Wahlen in das Parlament gewählt.
|
Geschichte des Wahlrechts in der BR Deutschland | |
Das Wahlrecht in der BR Deutschland stellte von Anfang an ab auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Grundgesetz).
Im Vorgängerstaat, dem Deutschen Reich (das Gebiet der heutigen BRD war ein Teil davon), hatten dagegen bis 1919 ca. die Männer ein Wahlrecht. Erst nach Ende des ersten Weltkrieges, der Abschaffung des Kaiserreichs (Monarchie) und Gründung einer neuen republikanischen Staatsform (Weimarer Republik) wurde das Frauenwahlrecht eingeführt. Gleichzeitg wurde auch das bis dahin ca. in Preußen noch geltende "Dreiklassenwahlrecht" abgeschafft, das die besitzenden (z.B. Hausbesitzer) und einkommensstarken Bevölkerungsschichten bei der Zuteilung von Mandaten in dem Preußischen Landtag bis dahin bevorteilt hatte.
- 1945 Die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht wird von 20 auf 21 Jahre angehoben.
- 1970 Die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht wird von 21 auf 18 Jahre gesenkt.
- 1995 In Niedersachsen wird das Wahlalter für Kommunalwahlen auf 16 gesenkt. Weitere Bundesländer folgten.
|
Geschichte des Wahlrechts in Österreich |
- 1848 Einführung des Zensuswahlrechts.
- 1873 Reichtstagswahlreform in Österreich-Ungarn: Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden aufgrund des Zensuswahlrechts in vier Kurien (adlige Grossgrundbesitzer, Stadtgemeinde, Handel und Gewerbe, Landgemeinden) gewählt. Wahlberechtigt waren ca. etwa 6 Prozent der männlichen Bevölkerung ab 24 Jahren; die erforderliche jährliche Mindeststeuerleistung war örtlich verschieden geregelt und betrug etwa in Wien 10 Gulden. In der Großgrundbesitzerkurie waren auch "eigenberechtigte" Frauen, d. h. Frauen, die sich selbst vertraten, wahlberechtigt.
- 1882 Taafe'sche Wahlrechtsreform: Die Steuerleistung zur Wahlteilnahme wurde auf 5 Gulden herabgesetzt.
- 1896 Badenische Wahlreform schaffte eine allemeine Wählerklasse (Die 5. Kurie war die allgemeine Klasse männlicher Wähler ab 24 Jahre.) Die Mitglieder der ersten 4 Kurien durften in der 5. Kurie noch einmal wählen, die Anzahl der Mandate pro Wählerstimme war zwischen den Kurien ungleich verteilt.
- 1907 Beck'sche Wahlrechtsreform : Abschaffung des Kurienwahlrechts und Einführung eines allgemeinen Männerwahlrechts (aktives Wahlrecht: 24 Jahre; passives Wahlrecht: 30 Jahre).
- 1919 Nach dem Untergang des Kaiserreichs Österreich-Ungarn und dem Gesetz vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform in Deutschösterreich erlangten auch die Frauen das allgemeine und gleiche Wahlrecht.
- 1920 Für die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung Deutsch-Österreichs vom 16. Februar 1919 wurde ein eigenes Wahlgesetz geschaffen. Übergang zu dem Verhältniswahlrecht (Proporzwahlrecht), das v.a. von der Sozialdemokratischen Partei gefordert wurde.
- 1929, 1939 bis 1945
1949 Mit der Neugründung (Wiedererrichtung) der Republik Österreich gilt auch wieder das Wahlrecht von 1920.?
1970 und 1992 wurde die NRWO reformiert.
- 2003 Herabsetzung des Wahlalters von 19 auf 18 Jahre (BGBl. I Nr. 90/2003)
|
Geschichte des Wahlrechts in der Schweiz | |
Das allgemeine Wahlrecht für Männer wurde in der Schweiz bereits 1848 eingeführt - allerdings mit Einschränkungen in der Umsetzung in den Kantonen. Die Ausweitung auf die gesamte erwachsene Bürgerschaft erfolgte mit der Annahme der Vorlage für das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht für Frauen am 7.2.1971. 621'109 (65,7%) Ja- gegen 323'882 (34,3%) Nein-Stimmen gingen bei einer Stimmbeteiligung von 57,7 Prozent ein. Die Schweiz ist das einzige Land, im die Männer ihren Frauen das Wahlrecht in einer Abstimmung erteilt haben.
|
|
- Wahlsystem, Wahlkreis, Briefwahl, Stichwahl,
- Frauenwahlrecht, Kinderwahlrecht, Familienwahlrecht
- Erststimme, Zweitstimme, Bundestagswahlrecht
- 0,5%-Hürde, Fünf-Prozent-Hürde
- Mehrheitswahlrecht, Verhältniswahlrecht
|
Weiteres zu dem Artikel Wahlrecht | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Alter, Annahme, Baden, Edward, Februar, Gesetz, Gewalt, Gleichberechtigung, Hochverrat, Landtagswahl, Parlament, Partei, Rechtsprechung, Reich, Stichtag, Stimmzettel, Untergang, Wahlrecht | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Wahlrecht' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Wahlrecht Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Wahlrecht' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Wahlrecht' und 'Wahlrecht' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Wahlrecht' Beschreibung entsprechen.
|
|
|
· Diese Seite wurde bisher 3.398 mal abgerufen. · Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 15.05.2008 um 09:24:15 · Diese Seite wurde zuletzt geändert um 21:57, 28. Sep 2004. · Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
|